Im Verkehrsrecht unterstütze ich Sie bei der Regulierung von Unfällen und berate Sie kompetent zu Ihren Rechten und Pflichten, führe Verhandlungen mit Haftpflichtversicherungen und Unfallgegnern, erläutere Ihnen Sachverständigengutachten und mache Ihre Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld geltend. Bei unverschuldeten Unfällen trägt grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihre Rechtsanwaltskosten. Scheuen Sie sich deshalb nicht meine Hilfe bei der Regulierung in Anspruch zu nehmen. Oftmals werden, ohne anwaltliche Vertretung, einzelne Schadenspositionen nicht in vollem Umfang oder überhaupt nicht von den gegnerischen Versicherungen reguliert. Insbesondere bei eventuellen Dauerschäden, möglichen Rentenansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen ist es äußerst ratsam kompetente anwaltliche in Anspruch zu nehmen. Auch bleibt ohne anwaltliche Hilfe oftmals ein, dem oder der Geschädigten zustehender, Haushaltsführungsschaden unberücksichtigt und unreguliert. 

Meine Leistungen umfassen weiterhin juristischen Beistand bei Ordnungswidrigkeiten wie etwa Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße oder Abstandsunterschreitungen sowie bei Verkehrsstraftaten, zu denen beispielsweise das unerlaubte Entfernen vom Unfallort („Fahrerflucht"), das Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheitsfahrten,  Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln oder die fahrlässige Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr zählen.

Verteidiger-Tipp:

Sie haben eine Ladung der Polizei, einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten? Auch hier gilt Schweigen ist Gold! Kontaktieren Sie mich umgehend, je früher, desto besser, damit ich Ihre Bußgeldakte anfordern und Einsicht in selbige nehmen kann.

Im Anschluss kann ich  die Chancen Ihrer Verteidigung im Bußgeldverfahren bewerten und wir können die weitere Vorgehensweise besprechen.