Es ist selbstverständlich, dass für ein Opfer die Beteiligung an einem Strafprozess mit vielen Unsicherheiten und Ängsten verbunden ist.

Opfer von Straftaten sollen jedoch im Strafverfahren von Gesetzes wegen unter besonderen Schutz gestellt werden. Allerdings müssen ihre Belange effektiv anwaltlich vertreten werden.

Ferner möchte man als Betroffener einer Straftat am besten bereits unmittelbar nach der Tat wissen, was auf einen zukommt und wie man sich verhalten soll. Darüber kläre ich Sie jederzeit gerne vollumfänglich auf. Insbesondere hat man als Opfer einer Straftat Ansprüche auf Schmerzensgeld und gegebenenfalls auf Schadenersatz. Vor allem Schmerzensgeld kann auf schnellsten und einfachsten Weg im Rahmen der Strafverhandlung gegen den Täter geltend gemacht werden. Hierzu dient das sogenannten Adhäsionsverfahren im Rahmen der Nebenklage. Diesbezüglich ausführlich aufgeklärt werden Sie von mir bereits beim Erstgespräch.